AGB - Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Sortiment und Lieferung
Das Service-Team von LESEBOX liefert Ihnen jede Woche das vereinbarte Zeitschriftensortiment frei Haus. Nach einer Woche erhalten Sie neue Zeitschriften und geben die gelesenen zurück.
Änderungen der Sortimente behalten wir uns vor, falls einzelne Titel nicht lieferbar sind und die Änderungen deshalb unter Berücksichtigung unserer Interessen für unsere Kunden zumutbar sind.
2. Zahlungsbedingungen
Sie zahlen in der Regel über eine Einzugsermächtigung. Wir buchen die fälligen Beträge monatlich rückwirkend von Ihrem Konto ab.
3. Urlaub
Teilen Sie uns Ihren Urlaub bitte 14 Tage vorher mit. Die Lieferung wird in der Zeit ausgesetzt, der Wochenpreis für die Zeit gutgeschrieben.
4. Vertragsdauer/Kündigung
Sie mieten eines der angebotenen Pakete oder stellen sich aus den angebotenen Titeln Ihr individuelles Sortiment zusammen. Die Belieferung kann jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Geschäftschließung oder Geschäftsübergabe endet der Vertrag automatisch.
5. Sortimentsänderung
Wenn Ihnen Ihr ausgewähltes Sortiment nicht mehr zusagt, nehmen wir Ihre Änderungswünsche jederzeit schriftlich entgegen.
6. Beschädigte oder verlorengegangene Exemplare
Die einzelnen Hefte bleiben bis zum Erscheinen der nächsten Ausgabe im Besitz des Kunden und sind bei der nächsten Lieferung möglichst vollständig zurückzugeben. Beschädigte oder verlorengegangene Hefte müssen nicht ersetzt werden.
7. Sonstige Vereinbarungen
LESEBOX kann Rechte und Pflichten aus Verträgen mit gewerbetreibenden Kunden auf Dritte übertragen. Erforderliche Daten werden elektronisch gespeichert. Sie erkennen die Liefer- und Zahlungsbedingungen mit Abnahme der ersten Lieferung an. Sie akzeptieren die allgemeinen Geschäftsbedingungen der LESEBOX GmbH in Fassung von 01.06.2009, deren Ergänzung diese Liefer- u. Zahlungsbedingungen sind. Sie bestätigen mit Erhalt der Auftragsbestätigung die AGB der LESEBOX GmbH erhalten zu haben.
Wir behalten uns vor bei Preiserhöhungen anteilig die Paketpreise anzupassen.
8. Abnahmeverpflichtung
Verzögerungen bei der Belieferung entbinden den Mieter nicht von der Abnahmeverpflichtung.
9. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin, bei Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen, ist Gerichtsstand das Amtsgericht Charlottenburg.